Verordnung einer Ergotherapie durch Ihren Arzt
Kassenrezept
Ergotherapie ist als Heilmittel in den Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen enthalten, sowie bei den Berufsgenossenschaften (Rehabilitation von Arbeitsunfallfolgen).
Bitte sprechen Sie Ihren Arzt an, damit er entscheiden kann, ob Ergotherapie für Sie das richtige Therapiemittel ist. Im Falle der Indikation stellt er Ihnen ein Rezept aus, mit dem Sie innerhalb von 14 Tagen in die Praxis kommen oder telefonisch oder über unser Kontaktformular einen Termin vereinbaren können.
Privatrezept
Privatversicherte Patienten erhalten entsprechend Ihrer Versicherungsverträge das Heilmittel Ergotherapie. Die Verordnung erfolgt über den Arzt mit Privatrezept.
Vertragspartner sind der Patient und die Praxis Ergo In-Vivo, die Patienten rechnen direkt mit ihrer Krankenversicherung ab.
Es ist ratsam, sich vorher mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, um die erstattungsfähigen Leistungssätze und die Anzahl der abrechenbaren Therapieeinheiten sicherzustellen oder abzuklären.
Selbstzahler
Ergotherapie ohne Rezept, d.h. ohne ärztliche Diagnose, zu behandeln ist derzeit gesetzlich noch nicht möglich. Möglich ist aber mit einem Privatrezept zu behandeln, das der Patient vollständig selbst bezahlt (z.B. wenn er einen Versicherungsvertrag ohne Ergotherapie hat, oder die Kassen keine weiteren Behandlungskosten mehr übernehmen wollen). Der Arzt stellt Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die Sie bitte zum Erstgespräch mibringen.
Anders ist das bei den Gruppenangeboten, dem Lerntraining und der Klangmassagetherapie, sofern keine medizinischen Gründe für die Teilnahme vorliegen. Es handelt sich bei der Klangmassage um Entspannungshilfen, bei den Gruppenangeboten um Interessengruppen und beim Lerntraining um ein Zusatzangebot, was jeweils privat berechnet wird.
Alle Privatangebote unserer Praxis finden Sie hier:
Privatangebote im Überblick

