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Ende Oktober urteilte das EuGH, daß sich Versand-Apotheken aus dem EU-Ausland nicht an die deutsche Arzneimittel-Preisbindung halten müssen.
“… Konkret ging es bei dem Fall vor dem EuGH um einen Deal zwischen der niederländischen Versandapotheke DocMorris und der Deutschen Parkinson Vereinigung. Sie hatten ein Bonussystem ausgehandelt, von dem Mitglieder der Vereinigung profitieren konnten. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs war aber der Auffassung, dass das System gegen deutsche Gesetze verstößt
“… Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte den EuGH im März 2015 per Vorabentscheidungsverfahren angerufen. Es ging um die Grundsatzfrage, ob das deutsche Arzneimittel-Preisrecht auch für ausländische Arzneimittel-Versender gilt, wenn diese rezeptpflichtige Medikamente an Kunden in Deutschland verkaufen und verschicken. Die höchsten EU-Richter haben nun entschieden, dass die deutsche Preisbindung in diesem Fall für ausländische Versender nicht bindend ist…..”
FAZ: Das bedeutet das Medikamenten-Urteil für die Verbraucher
Zeit: Bittere Pille für Apotheker
Spiegel: Weg mit dem Apothekerprivileg
Apothekerzeitung: Deutsche Versandapotheken wollen lobbyieren und klagen
Pharmazeutische Zeitung: Umfrage nach EuGH-Urteil: Apotheker sehen schwarz
Wie das Ärzteblatt schreibt, hat Gesundheitsminister Gröhe dem Wunsch der Apotheker sehr rasch entsprochen und ein Verbot des Versandhandels rezeptpflichtiger Arzneien in ein Gesetz gegossen.
“… Gröhe begründet den Verbotsplan damit, dass die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln gesichert werden solle.
SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach hatte vor einem Verbot gewarnt, denn der Versandhandel sei etwa für chronisch Kranke in strukturschwachen Gebieten ein einfacher Weg der Arzneiversorgung. …”