Konkret nennt Kühne drei Kernanliegen, um die sich die Krankenkassen kümmern sollten
1.Rezeptprüfungspflicht: der Therapeut hat derzeit die Prüfpflicht der ärztlichen Verordnungen und wird bei Formfehlern sanktioniert! „Durch die Änderung hin zum Verursacherprinzip erfahren die Therapeuten die notwendige bürokratische Entlastung“
2. Patientenzuzahlungen: viel Kleinkram im Praxisalltag, aber auch kaum noch sozial verträglich wegen der gestiegenen Therapeutenhonorare. „Die Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten und zusätzlich zehn Euro je Verordnung treiben die Selbstbeteiligungskosten der Versicherten enorm in die Höhe“
3. Tarifgehälter ambulant Angestellter den stationär angestellten Therapeuten anpassen, der Abwanderungsdruck sei zu groß. “Angleichung der Gehälter der niedergelassenen Physiotherapeuten an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) anregt. Derzeit sei die Differenz zum stationären Bereich enorm, Folgen seien Abwanderungsbewegungen und ein Kampf der Systeme zulasten der ambulanten Versorgung, mahnt Kühne. Insbesondere im ländlichen Raum seien Praxen kaum noch in der Lage, mit den vor Ort ansässigen Krankenhäusern mitzuhalten”
Quelle: Ärzteblatt vom 2.9.19