Wichtige Änderungen im Heil- und Hilfsmittelgesetz ab 1. Januar 2017
Die Liste der Praxisbesonderheiten/besondere Verordnungsbedarfe, die nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen, wurde erweitert und kann bei der Kassenärztlichen Vereinigung heruntergeladen werden >>>
“… Unter der Kategorie „Geriatrische Syndrome“ wurde eine Reihe von Diagnosen aufgenommen, die ab dem 70. Lebensjahr einen besonderen Verordnungsbedarf darstellen – etwa Demenz und Osteoporose mit pathologischer Fraktur. Ebenfalls hinzugekommen ist die Demenz bei Alzheimer-Krankheit mit frühem Beginn (vor dem 65. Lebensjahr).
Darüber hinaus wurden spezifische Diagnosen aus den folgenden Bereichen in die Liste aufgenommen: Entwicklungsstörungen bei Kindern, sekundäres Parkinson-Syndrom, chronische Atemwegserkrankungen mit Ursprung in der Perinatalperiode, Versorgung von Schulterläsionen, Systemkrankheiten des Bindegewebes, Kyphosen, Skoliosen sowie juvenile Osteochondrosen…. ” weiterlesen >>>
Der Beschluß beim Gemeinsamen Bundesausschuß >>>
In Juris.de erschien ein Artikel zum Thema
Kritik an Heil- und Hilfsmittelreform
Die von der Bundesregierung geplante Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung wird von Gesundheitsexperten sowie den betroffenen Branchenvertretern sehr befürwortet; einzelne Regelungen stoßen jedoch auf Bedenken.
Dies ist das Ergebnis der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu der Vorlage des Gesetzentwurfes (BT-Drs. 18/10186 – PDF, 1,49 MB) am 30.11.2016 in Berlin zeigte und auch aus den schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen hervorgeht.
[…] Heilmittelerbringer, also Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden (Sprachtherapie) und Podologen (Fußheilkunde), sollen künftig über sog. Blankoverordnungen stärker in die Verantwortung genommen werden. Demnach wird das Heilmittel weiter von einem Arzt verordnet, der Heilmittelerbringer bestimmt aber Auswahl, Dauer und Abfolge der Therapie … weiterlesen >>>
Auch die Ärztezeitung berichtet von der Anhörung im Bundestag und den verschiedenen Kritikpunkten. Unklar ist allerdings, ob das Gesetz tatsächlich am 1.1.2017 in Kraft tritt:
“… Die Anhörung des HVVG im Gesundheitsausschuss war [redakt.Anmerkung] für den 30. November angesetzt, die zweite Beratung im Bundestag im Februar”
Im Juni 2016 berichtete die Ärztezeitung über eine weitere Änderung, die sich mit der Reform des Heilmittelgesetzes einstellt:
Gesetzentwurf birgt Überraschungen
Im Entwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes wird die Anbindung der Heilmittel an die Grundlohnsumme gekippt. Auch soll es flächendeckende Modelle zur Blanko-Verordnung geben. weiterlesen >>>