Für wen ist Ergotherapie die Therapieform der Wahl – häufig in Kooperation mit Logopädie oder Physiotherapie oder Osteopathie?

Rehabilitation

RehabilitationErgotherapie kommt dann für Sie in Betracht, wenn Sie eine Rehabilitation benötigen im orthopädischen oder neurologischen Bereich wegen Schmerzen, Strukturschäden, Nervenläsionen oder Gehirnveränderungen.

im orthopädischen Bereich: Arthrose, Rheuma, Arm- und/oder Handfunktionsstörungen nach Operationen oder Unfällen (Verordnung von Orthopäden, Allgemeinärzten)
im neurologischen Bereich: nach Schlaganfall, Gehirnerkrankungen, neurologischen Erkrankungen mit Störungen der Sensibilität, der Koordination, des Bewegungsablaufes (Verordnung von Neurologen, Allgemeinärzten)
im kognitiven/neuropsychologischen Bereich: Störungen der Aufmerksamkeit, der Konzentration, der Merkfähigkeit, des Gedächtnisses, der Sprache, der Zahlen, des Schreibens (Verordnung von Psychiatern, Allgemeinärzten, Neurologe)

Kinder

Wenn Kinder in ihrer Entwicklung nicht weiterkommen und das aufmerksamen Erwachsenen auffällt

(Verordnung von Kinderärzten, Allgemeinärzten)

im Bereich der Bewegungsentwicklung: asymmetrische Schreibhaltung,nach dem 8. Lebensjahr liegt die dominante Hand noch nicht fest, Fahrradfahren, Schwimmen, Balancieren wird vermieden oder nicht gekonnt, verkrampfte Schreibhaltung, häufiges Hinfallen, Treppe nach dem 5. Geburtstagwird noch im Wechselschritt gelaufen, ……..
im Bereich der Wahrnehmung:
häufiges Stolpern und Anstoßen, leichte Ablenkbarkeit, räumliche Probleme, Malen, Lesen und Schreiben nur unfreiwillig
im Bereich des Lernens: Rechenprobleme, Buchstabenvertauschungen, Leseprobleme, Schwierigkeiten bei Konzentration, Aufmerksamkeit, Merkfähigkeit und Verständnis, …….
im Bereich des sozialen Verhaltens: hört scheinbar nicht zu, nimmt andere nicht angemessen war, muß sich in Szene setzen, kann sich nicht durchsetzen, …..
seiner Entwicklung insgesamt: Eltern oder Erzieher/Lehrer sind nicht zufrieden mit dem Geschick und den Fähigkeiten des Kindes, sind unsicher, ……..

 

Was erwartet Sie?Verordnung von wem?Verordnungsgründe

Nach der Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung führen wir ein Erstgespräch:

erstes Kennenlernen,  Anamnese (Krankheitsgeschichte), Problembesprechung und die Formulierung des Auftrages an Ihre Therapeutin.

Die nächsten Termine dienen der ergotherapeutischen Befundung. Dabei werden Sie die Kunst des Ergotherapeuten erfahren, wie er Befund und Therapie so verbindet, dass Sie als Patient etwas davon haben und der Therapeut seine Erkenntnisse gewinnt.

Viele Therapiemittel und Ideen stehen zur Verfügung, um an Ihrem Problem zu arbeiten. In der Praxis werden dazu Medien angewendet (Medium = Vermittler), wie therapeutische Übungen zur bewußten Wahrnehmung und dem Abbau unphysiologischer Bewegungsabläufe, handwerkliche oder gestalterische Tätigkeiten, therapeutische Spiele und vieles mehr.

Kassenrezept

Ergotherapie ist als Heilmittel von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt, sowie von den Berufsgenossenschaften (Rehabilitation von Arbeitsunfallfolgen).

Bitte sprechen Sie Ihren Arzt an, damit er entscheiden kann, ob Ergotherapie für Sie das richtige Therapiemittel ist. Im Falle der Indikation stellt er Ihnen ein Rezept aus, mit dem Sie innerhalb von 28 Tagen in die Praxis kommen oder telefonisch bzw.  per E-Mail einen Termin vereinbaren können.

Privatrezept

Privatversicherte Patienten erhalten entsprechend Ihrer Versicherungsverträge das Heilmittel Ergotherapie. Die Verordnung erfolgt über den Arzt mit Privatrezept.

Vertragspartner sind der Patient und die Praxis Ergo In-Vivo, die Patienten rechnen direkt mit ihrer Krankenversicherung ab.

Es ist ratsam, sich vorher mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, um die erstattungsfähigen Leistungssätze und die Anzahl der abrechenbaren Therapieeinheiten sicherzustellen oder abzuklären.

Selbstzahler

Ergotherapie ohne Rezept, d.h. ohne ärztliche Diagnose, zu behandeln ist derzeit gesetzlich noch nicht möglich. Möglich ist aber mit einem Privatrezept zu behandeln, das der Patient  vollständig selbst bezahlt (z.B. wenn er einen Versicherungsvertrag ohne Ergotherapie hat, oder die Kassen keine weiteren Behandlungskosten mehr übernehmen wollen). Der Arzt stellt Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die Sie bitte zum Erstgespräch mibringen.

Diagnosen, Behandlungsverfahren und Anzahl der möglichen Verordnungen ersehen Sie bitte direkt aus dem Heilmittelkatalog

Diagnoslisten für langfristigen und besonderen Behandlungsbedarf kann man hier einsehen >>>